Gewässerrandstreifen

Der gesetzliche Auftrag zur Gewässerunterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Naturnahe Gewässerentwicklung ist allerdings nur dann zu verwirklichen, wenn den Gewässern die hierfür notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Für eine eigendynamische Entwicklung durch Breiterosion, Verlagerung innerhalb eines Randstreifens, Uferabbrüche und die Ablagerung von Kiesbänken wird ein ausreichender Korridor benötigt. Der Leineverband hat ein Konzept einer eigendynamischen Entwicklung mit der Ausweisung von Beobachtungs- und Sicherungszonen erarbeitet (siehe auch Modellvorhaben Bewer).

Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen ist ein erster Schritt, um eine eigendynamische Entwicklung zu ermöglichen. Diese ist allerdings von der Breite des Streifens abhängig. Gewässerrandstreifen können aber auch die Stoffeinträge aus dem unmittelbaren Gewässerbereich vermindern, die Struktur in und am Gewässer verbessern und Lebensräume vernetzen.

Die Ausweisung von Randstreifen bewegt sich im Spannungsfeld zwischen konkurrierenden Nutzungen – vor allem Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz. Deshalb ist ein offener Dialog mit allen Beteiligten erforderlich. Im Zuge von größeren Straßenbau- und Bahnausbauprojekten (Ausbau BAB A7, Bau BAB A 38, ICE-Strecke Hannover-Würzburg) ist mit Beteiligung des Leineverbandes versucht worden, gezielt Kompensationsflächen an die Gewässer zu legen und diese naturschutzfachlich zu entwickeln. Zum überwiegenden Teil hat der Leineverband für diese Flächen die Pflege übernommen. Darüber hinaus haben Landwirte über Agrar-Umweltprogramme gezielt Stilllegungsflächen an Gewässer gelegt. Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sucht der Leineverband in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Kommunen weiterhin nach Möglichkeiten, innerhalb einer Zielkulisse Gewässerrandstreifen auszuweisen und zu entwickeln.

Gewässerrandstreifen an der Leine (oben) und an der Aue zur Leine (unten links) und der Ilme (unten rechts).