Hochwasserschutz an der Moore

Die Moore ist in der Ortschaft ein ausgebautes Gewässer, an dem regelmäßig Ufersicherungen nach Starkregenereignissen vorgenommen werden müssen


Das Land gewährt bis 2011 Zuwendungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an kleineren Gewässern für die keine Hochwasserschutzpläne nach § 94 NWG aufgestellt werden. Zweck der Zuwendung ist es, insbesondere in Fällen kleinräumig auftretender Niederschlagsextreme, Informationen über Art und Ausmaß der Hochwassergefährdung zu evaluieren.