Die Moore ist in der Ortschaft ein ausgebautes Gewässer, an dem regelmäßig Ufersicherungen nach Starkregenereignissen vorgenommen werden müssen |
Das Land gewährt bis 2011 Zuwendungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an kleineren Gewässern für die keine Hochwasserschutzpläne nach § 94 NWG aufgestellt werden. Zweck der Zuwendung ist es, insbesondere in Fällen kleinräumig auftretender Niederschlagsextreme, Informationen über Art und Ausmaß der Hochwassergefährdung zu evaluieren.