Der Leineverband ist als Wasser- und Bodenverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Wasserverbandsgesetzes.
Als Unterhaltungsverband obliegt ihm die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung des Verbandsgebietes gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (§ 63 NWG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578).
Unser Engagement gilt dem Bewahren und Herstellen eines guten ökologischen Zustandes unserer Verbandsgewässer. Sie müssen den zukünftig vermehrt auftretenden Dürre- und Hochwasserzeiten Stand halten. Die Gewässer des Verbandes sollen das Kleinklima verbessern und der Biotopvernetzung dienen. Durch ein umfassendes Leistungsspektrum stellen wir sicher, dass neben der Leine auch an allen anderen Verbandsgewässern stets für den normalen Abfluss gesorgt wird und die Pflege und Entwicklung im Gewässerlauf und seiner Uferbereiche stattfinden kann. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen wird der Zustand der Gewässer geprüft und dann bei Bedarf eingegriffen.
Der Leineverband ist für 93 Gewässer mit rund 650 km Lauflänge zuständig. Der UHV Münden, für den der Leineverband die Geschäftsführung inne hat, unterhält 7 Gewässer mit 35 km Lauflänge.
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