Die Organe des Leineverbandes bestehen aus dem Vorstand und der Verbandsversammlung.
Der Vorstand und die Verbandsversammlung unterscheiden sich wie folgt:
Der Vorstand und die Verbandsversammlung unterscheiden sich wie folgt:
Der Vorstand besteht aus 15 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Vorstandsmitglied und Stellvertretung werden durch Personenwahl durch die Verbandsversammlung bestimmt.
- 4 Mitglieder aus den Landkreisen und der Region Hannover,
- 8 Vertreter aus den Städten und Gemeinden,
- 1 Vertreter aus Industrie und Gewerbe
- 2 Vertreter aus der Landwirtschaft
Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern der Verbandsmitglieder.
- die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,
- die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,
- Rechtsbehelfe,
- die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern,
- die Einstellung und Entlassung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und der Kassenverwalterin oder des Kassenverwalters.
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der sie stellvertretenden Personen,
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes mit Ausnahme der durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
- Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- Beschlussfassung über die Veranlagungsregeln,
- Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Reisekosten für Mitglieder des Vorstandes,
- Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
- Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten.