Organe

Die Organe unseres Verbandes

Die Organe des Leineverbandes bestehen aus dem Vorstand und der Verbandsversammlung.
Der Vorstand und die Verbandsversammlung unterscheiden sich wie folgt:

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 15 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Vorstandsmitglied und Stellvertretung werden durch Personenwahl durch die Verbandsversammlung bestimmt.
  • 4 Mitglieder aus den Landkreisen und der Region Hannover,
  • 8 Vertreter aus den Städten und Gemeinden,
  • 1 Vertreter aus Industrie und Gewerbe
  • 2 Vertreter aus der Landwirtschaft

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern der Verbandsmitglieder.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung die Verbandsversammlung berufen ist. Er beschließt insbesondere über:

  • die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge,
  • die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,
  • Rechtsbehelfe,
  • die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern,
  • die Einstellung und Entlassung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und der Kassenverwalterin oder des Kassenverwalters.

Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der sie stellvertretenden Personen,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
  • Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes mit Ausnahme der durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
  • Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
  • Beschlussfassung über die Veranlagungsregeln,
  • Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Reisekosten für Mitglieder des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
  • Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten.
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